Einreisebestimmungen
Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen 2011

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Sortiert nach Ländern haben wir für Sie die aktuellen Einreisebestimmungen und Hinweise zur Gesundheitsvorsorge aufgelistet. Lesen Sie dennoch die folgenden, allgemeineren Hinweise und vergessen Sie ggf. Ihre Durchreiseländer nicht! Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

Für den Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union gelten weitgehend vereinheitlichte, relativ unkomplizierte Bestimmungen
, mit Ausnahmen u.a. für Großbritannien, Irland, Malta und Schweden. Achtung, diese Vorschriften beziehen sich ausschließlich auf den Reiseverkehr, nicht auf die Einfuhr von Tieren! Für den Reiseverkehr vorgeschrieben sind innerhalb der EU mindestens eine Mikrochip-Kennzeichnung nach ISO-Norm 11784 oder 11785, eine gültige Tollwutimpfung nach WHO-Norm mit inaktiviertem Impfstoff gemäß Anweisungen des Impfstoffherstellers und der von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellte, blaue EU-Heimtierausweis mit individueller Nummer. Zusätzliche nationale Bestimmungen sowie unsere Empfehlungen zur Gesundheitsvorsorge sind bei den einzelnen Ländern aufgeführt. Je nach Reiseroute und -ziel müssen natürlich auch die Vorschriften sämtlicher Durchreiseländer beachtet werden.
Achtung, kurzfristige Änderungen sind nie auszuschließen, erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Abreise bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat, den Veterinärbehörden, Ihrem Reisebüro oder dem ADAC!

Die Einfuhr von Tieren (durch Verkauf, Eigentumsübertragung, Verlegung des Wohnsitzes) ist immer genehmigungspflichtig! Informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden! Flugpaten sind für die korrekte Einhaltung sämtlicher Einfuhrbestimmungen verantwortlich, auch wenn eine andere Person oder eine Tierschutzorganisation das Eigentumsrecht an dem Tier hat.

Außerhalb der EU werden die Reisebestimmungen unübersichtlicher. Bei der Rückreise aus sogenannten "gelisteten Drittländern nach Anhan II Teil B, Abschnitt 2" reicht i.d.R. die Erfüllung der üblichen EU-Einreisebestimmungen aus (Achtung, kurzfristige Änderungen des Länderstatus nicht auszuschließen!). Das sind z.B. Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt. "Gelistete Drittländer nach Anhang II, Teil C" fordern u.a. eine Veterinärbescheinigung (siehe www.verbraucherministerium.de).  Nach den aktuellen Ein- und Rückreisevorschriften sollte man sich unbedingt kurzfristig erkundigen! Zu diesen Ländern gehören u.a. Australien, Bosnien und Herzegowina, Japan, Kanada, Rumänien, die Russische Föderation und die USA.  Für die Rückreise aus sogenannten "nichtgelisteten Drittländern" in die EU wird der Nachweis über einen ausreichend hohen Tollwutantikörpertiter verlangt. Zu diesen Ländern gehören u.a. Ägypten, Marokko, Thailand, Tunesien und die Türkei. Die für den Test notwendige Blutprobe darf frühestens 30 Tage (für die Einreise nach Schweden und Norwegen: mindestens 120 Tage) nach der letzten Tollwutimpfung genommen werden. Zwischen der Blutentnahme und der Wiedereinreise in die EU müssen mindestens drei Monate liegen, also lassen Sie den Test rechtzeitig vor Urlaubsantritt durchführen! Jungtiere können wegen der vorgeschriebenen Impfzeitpunkte und der Fristen für die Tollwutantikörpertiterbestimmung sowie die dreimonatige Wartezeit frühestens mit sieben Monaten in die EU einreisen. Fundtiere, für die außerdem eine Einfuhrgenehmigung benötigt wird, können spontan nicht auf legalem Weg mit nach Deutschland gebracht werden. Achten Sie auch bei  seriös erscheinenden Tierschutzorganisationen auf korrekte Papiere und lassen Sie sich im Zweifelsfall vom zuständigen Amtstierarzt informieren.

Vorschriften für die hier nicht aufgeführten Länder versuchen wir gerne, für Sie herauszufinden. Erkundigen Sie sich auch bei den jeweiligen Botschaften oder Konsulaten, bei Ihrem Reisebüro, beim ADAC oder im Internet unter http://www.ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/approval_en.htm

Da auch kurzfristig Änderungen der aufgelisteten Einreisebestimmungen möglich sind, sollten Sie sicherheitshalber rechtzeitig Informationen einholen. Für die Richtigkeit der Informationen auf dieser Homrepage kann trotz alles Sorgfalt keine Gewähr übernommen werden.

Wir für Ihr Tier: wir helfen Ihnen, die Reiseformalitäten fristgerecht zu erledigen und empfehlen Ihnen sinnvolle individuelle Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge in Ihrem speziellen Reiseland.


Australien

Belgien
(EU)

Bosnien- Herzegowina

Bulgarien
(EU)

Dänemark
 (EU)

Deutschland
(EU)

Estland
 (EU)

Finnland
(EU)

Frankreich
 (EU)

Griechenland
 (EU)

Großbritannien/ Nordirland
(EU)

Irland
(EU)

Italien
(EU)

Serbien-Montenegro

Kroatien

Lettland
(EU)

Litauen
(EU)

Luxemburg
(EU)

Niederlande
(EU)
 
Norwegen

Österreich
(EU)

Polen
 (EU)

Portugal
(EU)

Rumänien
(EU)

Russische Föderation

Schweden
(EU)

Schweiz

Slowakische Republik
(EU)

Slowenien
(EU)

Spanien
 (EU)

Tschechien
 (EU)

Türkei

Ungarn
(EU)

USA
Malta (EU) Island
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