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Nach der Rinderseuche BSE (Bovine Spongiforme Encephalitis) war die MKS (Maul-und-Klauen-Seuche) in die Schlagzeilen geraten. Nicht nur die Besitzer von Mastschweinen, Milch- und Mastrindern oder Schafen müssen sich Sorgen machen, auch viele Kleintierbesitzer sind beunruhigt.
Anders als bei BSE, wo ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko offenbar sowohl für Menschen als auch für Tiere bestehen kann und noch sehr viele Fragen offen sind, ist die MKS eine "alte" und verhältnismäßig gut erforschte Krankheit. MKS befällt nur sogenannte Klauentiere, also Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe, Rehe, Hirsche, Wildschweine. Die Ansteckung erfolgt durch direkten und indirekten Kontakt, z.B. durch Fleisch, Wurst, Tierfelle etc., sogar durch den Wind können die Viren kilometerweit übertragen werden. Zwar sterben nur rund 20% der erkrankten Klauentiere an der MKS, aber die wirtschaftlichen Verluste sind erheblich. Es existiert eine Impfung gegen MKS. Diese wurde bundesweit verboten, um den Fleischexport nicht zu gefährden. (Da bei Labortests das Fleisch von MKS-geimpften Tieren nicht von dem erkrankter Tiere unterschieden werden kann, wird von vielen Ländern kein Fleisch importiert, das im Labor nicht MKS-negativ getestet ist).
Hunde, Katzen, Kaninchen oder Kanarienvögel u.s.w. gehören nicht zu den gefährdeten Tierarten. Menschen erkranken allenfalls in seltenen Ausnahmen an einer harmlosen MKS-Form. Obwohl unsere Kleintiere sich nicht anstecken können, kommen sie als indirekte Krankheitsüberträger in Frage. Aus tierseuchenrechtlichen Gründen werden deshalb zur Zeit z.B. vielfach Reitturniere und Geflügelbörsen abgesagt. Um betroffene landwirtschaftliche Betriebe herum werden Sperrbezirke ausgewiesen, in denen Spaziergänge (mit und ohne Hund) untersagt sind. Obwohl verschärfte Grenzkontrollen durchgeführt werden, bei denen fleischhaltige Lebensmittel beschlagnahmt und Autoreifen desinfiziert werden, unterliegen Auslandsreisen mit Hunden und Katzen augenblicklich noch keinen Beschränkungen. Da die Lage sich aber täglich ändern kann, sollten Sie vor einer geplanten Auslandsreise unbedingt aktuelle Auskünfte einholen (z.B. bei dem zuständigen Veterinäramt, bei dem anvisierten Grenzübergang, bei Konsulaten oder Botschaften, beim ADAC). Verschiedene Länder, u.a. Italien und Spanien, haben auch ihre regulären Einreisebedingungen für Hunde und Katzen geändert. Informieren Sie sich vor Ihrem Urlaub unbedingt bei Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt über die gültigen Vorschriften. Ausführlichere Informationen über MKS erhalten Sie unter: www.vetmed.uni-muenchen.de www.animal-health-online.de |